Welche allgemeinen Termine muss man für eine Anmeldung beachten?
Die Bildungsempfehlungen werden von den Grundschulen am 14.02.2025 schriftlich zusammen mit den Halbjahresinformationen bekanntgegeben.
Ab 17.02. 2025 besteht somit die Möglichkeit zur Anmeldung an unserer Einrichtung.
Sie können Ihr Kind bis spätestens 07.03.2025 an unserer Einrichtung anmelden. Eine Anmeldung an verschiedenen Einrichtungen ist nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, alle notwendigen Unterlagen zusammen mit dem Aufnahmeantrag postalisch zu senden oder eine Anmeldung persönlich im Sekretariat vorzunehmen.
Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf (emotional-sozial/Lernen/Hören/Sehen/Sprache/körperlich-motorisch) sind zwingend persönlich anzumelden. Es erfolgt eine gemeinsame Prüfung, ob die Lernenden im Fall einer Aufnahme unter den vorhandenen schulischen Bedingungen aufgenommen und beschult werden könnten.
Wann kann man sein Kind/ seine Kinder persönlich an unserer Oberschule anmelden?
Die persönliche Anmeldung ist in der Woche vom 03.03.- 07.03.25 möglich.
Montag und Mittwoch von 8.00- 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00- 10.00 Uhr
Dienstag sowie Donnerstag jeweils von 8.00- 18.00 Uhr.
Was muss man für die Vollständigkeit sowie Richtigkeit der Aufnahmeunterlagen beachten und welche Unterlagen sind überhaupt notwendig?
als Original sind beizufügen/ einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Aufnahmeantrag.pdf
- die Bildungsempfehlung
als Kopie sind beizufügen/ einzureichen:
- die erteilte Halbjahresinformation Klasse 4
- die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis des Kindes
- ggf. alle Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt_für_Lernende_mit_sonderpädagogischer_Förderbedarf.pdf sowie andere Gutachten (LRS, ADHS, usw.)
- Die Anmeldung wird von beiden Eltern vorgenommen und der Aufnahmeantrag ist von beiden Eltern zu unterzeichnen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls ist der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung oder Sorgeberechtigung vorzulegen
Wir können nur vollständige und originale Unterlagen für eine Anmeldung berücksichtigen!
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen per E-Mail bis spätestens zum 10. März 2025. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich. Bei einer persönlichen Anmeldung erhalten sie diesen Nachweis vor Ort.
Wann wird die Aufnahme oder Ablehnung an der Oberschule bekanntgegeben?
Die Entscheidung über die Aufnahme an der Oberschule erhalten Sie schriftlich am 16.05.2025, bei laufenden Mitwirkungsverfahren am 30.05.2025. Dieser Termin ist eine Vorgabe vom Landesamt für Schule und Bildung. Vorher kann über einen positiven Aufnahmebescheid keine Information gegeben werden.
Allgemeine Hinweise zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern:
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Oberschule besteht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Aufnahme an der Oberschule, welche Ihre Anmeldung entgegengenommen hat. Das Recht der Eltern auf Aufnahme ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.
Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der Gewichtung bei inklusivem Unterricht und der Anzahl der versetzungsgefährdeten und anderweitig zugewiesenen Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:
- Geschwister von Schülern, die auch im der Anmeldung folgenden Schuljahr diese Schule gemeinsam besuchen werden,
- Länge bzw. Dauer des Schulweges,
- Schüler, die bei Ablehnung einen unzumutbaren Schulweg hätten, d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,
- Härtefälle,
- Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden,
- Zufallsprinzip (Losverfahren)
Über die Anzahl der zu bildenden Klassen und freien Kapazitäten an den Schulen entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung.
Wird die Zahl der freien Plätze nach Beachtung der o.g. Reihenfolge in einem der Kriterien 2 bis 5 überschritten, werden die Plätze für das jeweilige Kriterium über das Zufallsprinzip (Losverfahren) vergeben. Alle Schüler dieses Kriteriums nehmen grundsätzlich gleichberechtigt am Losverfahren teil. Es werden die freien Plätze zugelost.
Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen und auch bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule über welche das Landesamt für Schule und Bildung entscheidet. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann daher nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Hinweise zur Schülerbeförderung:
Seite des VMS: https://www.vms.de/schuelerbefoerderung/antraege-und-formulare/
Dort steht ein Leitfaden der Schülerbeförderung zum Download bereit: https://www.vms.de/wp-content/uploads/2022/12/Leitfaden-Schuelerbefoerderung-2023_2024-2.pdf
Bei Fragen erreichen Sie uns per Mail:
Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.